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Allgemeine Bedingungen für unsere Leistungen

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachstehenden Begriffe haben folgende Bedeutung: 

  •  Vertragspartner: Nachfrager von Leistungen von LC ACADEMIE. Von jeder natürlichen Person, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit LC ACADEMIE im Namen und im Auftrag des Vertragspartners handelt, wird angenommen, dass sie den Vertragspartner vertritt und dazu befugt ist.​
  • Vertrag : Zwischen LC ACADEMIE und dem Vertragspartner abgeschlossene Vereinbarung über eine berufliche Schulung. Diese Vereinbarung kann die Form eines förmlichen Vertrags, eines von LC ACADEMIE ausgestellten und vom Vertragspartner bestätigten Auftragsformulars oder einer Rechnung, die für die Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung oder jede andere Leistung von LC ACADEMIE ausgestellt wird, haben. 
  • Überbetriebliche Schulung​ : Schulung aus dem Katalog, die in den Räumen von LC ACADEMIE oder in den von einem Dritten zur Verfügung gestellten Räumen und/oder aus der Ferne durchgeführt wird. Eine solche Schulung zeichnet sich dadurch aus, dass sie zu einem festen Datum mit mehreren Unternehmen und mit einem vorher festgelegten Inhalt organisiert wird. 
  • Unternehmensinterne Schulung : Im Auftrag des Vertragspartners auf ihn zugeschnittene Schulung, die nach Wahl und Ermessen von LC ACADEMIE in den Räumen des Vertragspartners, von LC ACADEMIE, eines Dritten und/oder aus der Ferne durchgeführt wird. Eine solche Schulung zeichnet sich dadurch aus, dass sie i) zu einem festen, nach den Bedürfnissen der Parteien festgelegten Datum, ii) nicht öffentlich, iii) mit variablem Inhalt oder Inhalt aus dem Katalog organisiert wird.

1.2. Gegenstand der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Gesellschaft LC ACADEMIE, im Handelsregister eingetragen unter der Nummer B192911, Sitz in L-4410 ZOLWER, 1a, Zone Um Woeller, nachstehend „LC ACADEMIE“, dem Vertragspartner, der dies annimmt (nachstehend: „Vertragspartner“), eine Schulung (siehe Begriffsbestimmung) gewährt. LC ACADEMIE und der Vertragspartner werden zusammen als „Parteien“ bezeichnet.

1.3. Ein Teilnehmer an einer Schulung wird als „Teilnehmer“ bezeichnet. Dies ist entweder der Vertragspartner oder ein Arbeitnehmer des Vertragspartners. Im letztgenannten Fall verbürgt sich der Vertragspartner für die Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch den Teilnehmer.

2. Geltungsbereich

2.1. Sofern nicht ausdrücklich und förmlich von LC ACADEMIE etwas anders angegeben wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig und finden unter Ausschluss jedes anderen Dokuments des Vertragspartners Anwendung und insbesondere vorrangig vor allgemeinen Einkaufsbedingungen, auch wenn in diesen angegeben ist, dass der Vertragspartner nur unter der Geltung seiner eigenen Bedingungen, die eventuell auf seinen Auftragsbestätigungen oder sonstigen Dokumenten aufgeführt sind, Verträge eingeht.

2.2. Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sind gegenüber LC ACADEMIE nur wirksam, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. 

2.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gegebenenfalls durch besondere Bedingungen ergänzt werden, die mit einem spezifischen, von LC ACADEMIE vermarkteten Angebot verbunden sind. 

2.4. LC ACADEMIE behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar, die zum Zeitpunkt des Auftrags/der Anfrage an LC ACADEMIE durch den Vertragspartner in Kraft sind.

2.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu dem Dienstleistungsvertrag von LC ACADEMIE/jedem anderen Vertrag von LC ACADEMIE, dem das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt 

2.6. Allgemein gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden Auftrag über Leistungen oder Produkte bei LC ACADEMIE und für alle Geschäfts- und Vertragsbeziehungen mit LC ACADEMIE.

3. Annahme

3.1. Jeder Vertrag beinhaltet die vorbehaltlose und vollständige Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Vertragspartner. Diese gelten vorrangig vor jedem anderen Dokument des Vertragspartners und insbesondere vor allen anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

3.2. Der Vertragspartner bestätigt ausdrücklich, dass er von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und die Tragweite ihres Inhalts verstanden hat, und erklärt, sie zu akzeptieren. 

3.3. Alle Klauseln oder Bedingungen des Vertragspartners, die nicht schriftlich von LC ACADEMIE akzeptiert wurden und die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LC ACADEMIE widersprechen, sind als nichtig anzusehen. Der Grundsatz der stillschweigenden Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LC ACADEMIE ist auf den Vertragspartner anwendbar. Zugleich kann sich der Vertragspartner nicht auf diesen Grundsatz der stillschweigenden Annahme gegenüber LC ACADEMIE berufen.

4. Das Angebot von LC ACADEMIE

4.1. Sämtliche aktuellen Schulungen, die von LC ACADEMIE angeboten werden, können online auf ihrer Website eingesehen werden. LC ACADEMIE bietet zugleich auf die Kunden zugeschnittene Schulungen an, die im Schulungskatalog zu finden sind oder nicht. 

4.2. Präsenz-Schulungen : LC ACADEMIE bietet überbetriebliche Schulungen sowie unternehmensinterne Schulungen an. 

4.3. Online-Schulungen
4.3.1. Diese gibt es in Form von virtuellen Klassenräumen, bei denen es sich um kurze Schulungen, an denen der Teilnehmer aus der Ferne teilnimmt (sog. „Synchron“-Schulung) oder um „E-Learning“-Module (sog. „Asynchron“-Schulung) handelt, mit denen der Teilnehmer mithilfe von digitalen Ressourcen und pädagogischen Bausteinen, die in einem eigenen Unterrichtsbereich abgerufen werden können, geschult werden kann.

4.4. Hybride Schulungen, sog. „Dual Learning“
4.4.1. Der Schulungsteilnehmer hat die Möglichkeit, an ihr teilzunehmen (i) in Präsenz in den für die Schulung zur Verfügung gestellten Räumen oder (ii) online in Form des virtuellen Klassenraums über eine dafür bestimmte digitale Plattform. Die Räume sind mit Kamera- und Audiosystemen ausgestattet, die eine gleichzeitige Übertragung ermöglichen.

4.5. LC ACADEMIE entscheidet nach eigenem Ermessen über die Art, wie die Schulungen erteilt werden. LC ACADEMIE kann nicht zu einer bestimmten Art der Erteilung der Schulungen durch den Vertragspartner verpflichtet werden.

4.6. Falls dem Vertragspartner die Entscheidung über die Art der Erteilung der Schulung überlassen wird, muss der Vertragspartner LC ACADEMIE vorher informieren, in welcher Weise der Teilnehmer die Schulung verfolgen wird; diese Information ist verbindlich und endgültig; in diesem Zusammenhang kann LC ACADEMIE im Fall einer Ablehnung, einer Änderungsanfrage des Vertragspartners nachzukommen, nicht haftbar gemacht werden.

5. Anmeldemodalitäten

5.1. Der Vertragspartner bestätigt, dass er vor seiner Anmeldung ausreichende Informationen und Beratung erhalten hat, um sich vergewissern zu können, dass das Schulungsangebot für seine Bedürfnisse geeignet ist.

5.2. Für Aufträge für überbetriebliche Schulungen erfordert die Anfrage zur Anmeldung eine vollständige Online-Anmeldung auf der Website von LC ACADEMIE.

5.3. Für überbetriebliche Schulungen von LC ACADEMIE ist eine Mindest- und Höchstzahl an Teilnehmern zulässig; Anmeldungen für eine bestimmte Schulungseinheit werden nicht mehr angenommen, wenn die Höchstzahl erreicht ist.

5.4. Nach seiner Anmeldung erhält der Vertragspartner eine Eingangsbestätigung seiner Anmeldung. Diese Eingangsbestätigung ist keine Bestätigung, dass die Schulung abgehalten wird; nur die Ankündigung, die mindestens sieben (7) Werktage vor dem Schulungsdatum zugesandt wird, bestätigt, dass die Schulung stattfindet, unbeschadet der Bestimmungen zu höherer Gewalt.

5.5. Für Aufträge für unternehmensinterne Schulungen erstellt LC ACADEMIE unter Mitwirkung des Vertragspartners einen technischen und finanziellen Vorschlag (nachstehend „Vorschlag“), der zu einem Auftrag wird, sobald die Parteien sich über die Modalitäten der Schulung verständigt haben und insbesondere sobald der Vorschlag vom Vertragspartner angenommen wurde.

5.6. Die förmliche Bestätigung und Annahme dieses Vorschlags erfolgt durch die Unterzeichnung durch den Vertragspartner und muss LC ACADEMIE vor Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist übermittelt werden. Der Vorschlag gilt jedoch auch als durch den Vertragspartner angenommen, wenn er eine einfache Annahme-E-Mail sowie eine Anfrage auf Ausführung der angefragten Leistung zusendet.

6. Modalitäten der Schulungen

6.1. Allgemeine Modalitäten
6.1.1. LC ACADEMIE steht es frei, den Schulungsort zu wählen und die Unterrichtsmethoden und -Materialien ihrer Wahl zu verwenden; es wird darauf hingewiesen, dass die Form und der Inhalt der Unterrichtsmaterialien von LC ACADEMIE bestimmt werden. Diese Materialien bleiben das geistige Eigentum von LC ACADEMIE/des Ausbilders von LC ACADEMIE.

6.1.2. Die Gesamtdauer einer Schulung kann von Schulung zu Schulung variieren. Daher verpflichtet sich der Vertragspartner, sich vor einer Anmeldung auf der Internetseite von LC ACADEMIE sowie über die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zu informieren.  

6.1.3. Ein (1) Schulungstag in Präsenz oder online über einen virtuellen Klassenraum entspricht unabhängig davon, ob es sich um eine überbetriebliche oder unternehmensinterne Schulung handelt, maximal achteinhalb (8,5) Stunden Unterricht in Präsenz (Pausen und Mittagspause inbegriffen).  

6.1.4. Ein halber Schulungstag in Präsenz oder online über einen virtuellen Klassenraum entspricht unabhängig davon, ob es sich um eine überbetriebliche oder unternehmensinterne Schulung handelt, maximal vier (4) Stunden Unterricht (Pause inbegriffen). 

6.1.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Teilnehmer nicht zu überschreiten, die auf der Ankündigung/dem Auftragsformular oder allgemein auf jedem von LC ACADEMIE akzeptiertem Dokument, auf dessen Grundlage LC ACADEMIE ihren Preisvorschlag erstellt hat, vorgesehen ist. Es können jedoch zusätzliche Teilnehmer nach alleinigem Ermessen von LC ACADEMIE akzeptiert werden, vorbehaltlich ihrer schriftlichen Zustimmung und einer Berichtigung der Rechnungsstellung zu den für die betreffende Schulung vorgesehenen Preiskonditionen.

6.1.6. Die Teilnehmer einer Schulung in Präsenz sind verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften gewissenhaft einzuhalten, und müssen sich im Übrigen nach den spezifischen Regeln richten, die im Vertrag angegeben sind und die die mit den verschiedenen Arten von Schulungen zusammenhängenden Besonderheiten beschreiben. Ebenso müssen die Teilnehmer das bereitgestellte Material unter allen Umständen mit der gebührenden Sorgfalt verwenden und die Gebrauchsanleitungen beachten.

6.1.7. LC ACADEMIE behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Entschädigung irgendeiner Art Teilnehmer auszuschließen, deren Verhalten den reibungslosen Ablauf der Schulung stören sollte und/oder die erheblich gegen Regeln, die im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten, sowie gegen grundlegende Regeln der Höflichkeit/des Anstands verstoßen sollten.

6.1.8. LC ACADEMIE kann nicht für Fehler und/oder Versäumnisse jeglicher Art, die in der dem Teilnehmer bei der Schulung ausgehändigten Dokumentation festgestellt werden, haftbar gemacht werden. Solche Unterlagen sind als Lehrmittel anzusehen, die nicht als Praxishandbuch oder amtliches Dokument, das die geltenden Rechtsvorschriften erklärt, anzusehen sind. Der Vertragspartner bestätigt und akzeptiert es, dass diese Dokumentation in keinem Fall LC ACADEMIE zu deren Vollständigkeit verpflichtet, sodass LC ACADEMIE keineswegs verpflichtet ist, irgendeine Aktualisierung nach der Schulung sicherzustellen. 

6.1.9. Nach der Schulung wird LC ACADEMIE dem Vertragspartner per E-Mail oder per Post an die zuvor angegebene Adresse die Dokumente über die Absolvierung und insbesondere die Teilnahme-/Schulungsbescheinigung sowie die dazugehörigen Rechnungen zukommen lassen.

7. Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz/Verwendung des Materials

7.1. Allgemeine Pflichten
7.1.2. Alle Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nach Maßgabe von Artikel L311-1 bis 314-4 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuches, und sie sorgen auch dafür, dass dies alle unter ihrer Aufsicht stehenden Personen tun. Die Parteien verpflichten sich zur Zusammenarbeit, um ihre jeweiligen Pflichten zu erfüllen. Grundsätzlich gilt:

  • Jede Vertragspartei ist dafür verantwortlich, dass sich ihre Beschäftigten und die von ihr beaufsichtigten Handlungsgehilfen an diese Artikel halten;
  • Jede Partei achtet bei der Vertragserfüllung darauf, dass sie die Gesundheit und die Sicherheit der Teilnehmer bzw. aller sonstigen Dritten nicht durch Fahrlässigkeit gefährdet; dies gilt auch für einfache Fahrlässigkeit, Unterlassungen und schwerwiegende Verfehlungen.​

7.1.3. Dem Vertragspartner ist weiterhin bewusst, dass er alle einschlägigen Vorsichts- und sonstigen Maßnahmen zur Erfüllung seiner Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergreifen muss.

7.1.4. Unbeschadet der Pflichten von LC ACADEMIE, ggf. die medizinische Eignung der Teilnehmer zu überprüfen, hat der Vertragspartner die Aufgabe, sich vor Beginn der Schulungen/der Leistungserbringung von den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer zu überzeugen. Diese Pflicht des Vertragspartners erhöht sich, wenn die Leistungen den Umgang mit potenziell gefährlichem Material umfassen. Die Parteien müssen Teilnehmern, die offensichtlich betrunken sind oder unter dem Einfluss von Drogen/Medikamenten stehen (wenn sich die Medikamente auf die Konzentration/Mobilität auswirken), den Zugang zum Material verwehren, ohne dass ihnen dies zum Nachteil ausgelegt werden kann.

7.1.5. Die Beweislast für den Zustand der Trunkenheit/die Einnahme von Drogen oder Medikamenten liegt nicht bei LC ACADEMIE. Der Vertragspartner hat LC ACADEMIE unverzüglich zu informieren, wenn ein Teilnehmer nicht in der Lage/in einem Zustand ist, um an der Schulung teilzunehmen.

7.1.6. Muss eine Partei einen Verstoß gegen die gesetzlichen/sonstigen Vorschriften und die üblichen Regeln zu Sicherheit und Gesundheitsschutz feststellen, so hat sie diese Missstände unverzüglich abzustellen, ohne dass ihr deswegen schuldhaftes Handeln unterstellt werden könnte. Dieses Recht darf nicht missbraucht werden, und es darf hiervon nur bei erwiesenen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmer und aller sonstigen an der Vertragserfüllung Beteiligten Gebrauch gemacht werden.

7.1.7. Missachtet eine der Parteien diesen Artikel und ihre Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie das Prinzip, dass sie dafür verantwortlich ist, dass keine fremden Personen gefährdet werden dürfen, stellt dies eine schwerwiegende Verfehlung dar, die zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt; außerdem greift die Haftung der säumigen/schuldigen Partei. Aus einem/einer solchen Handeln/Unterlassung erwächst der geschädigten Partei gleichzeitig ein Anspruch auf Wiedergutmachung.

7.1.8. Falls Teilnehmer/bereitgestelltes Personal des Vertragspartners offensichtlich betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht, behält sich LC ACADEMIE vor, die Schulung auf Kosten des Vertragspartners zu stornieren, selbst wenn sie bestätigt wurde, wobei der Vertragspartner die Anmeldegebühren der Teilnehmer zu erstatten sowie alle nicht erstattungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit der Stornierung der Schulung für LC ACADEMIE zu übernehmen hat. Die Beweislast für die Feststellung der Trunkenheit/des Drogenkonsums/der Unfähigkeit der Teilnehmer/des bereitgestellten Personals des Vertragspartners liegt nicht bei LC ACADEMIE.

7.2. Nutzung des Materials
7.2.1. Das für die Schulung bereitgestellte Material gehört entweder LC ACADEMIE oder befindet sich in ihrer Obhut oder das Material gehört dem Vertragspartner oder befindet sich in seiner Obhut. Dem Vertragspartner ist jedoch bewusst, dass die bedienten Sachen während der Erbringung der im Vertrag genannten Leistungen in seine Obhut übergehen und er daher für diese Sachen die volle Haftung übernimmt; maßgeblich hierfür sind die Prinzipien des luxemburgischen Zivilgesetzbuches (Artikel 1384 Code civil).

7.2.2. Im Zusammenhang mit dem Übergang von Gefahr und Obhut des Materials während der Vertragserfüllung haftet der Vertragspartner für Schäden, die LC ACADEMIE, den Teilnehmern und allen sonstigen Personen durch die Nutzung des Materials entstehen, und er haftet auch für alle Schäden am Material, und zwar unabhängig davon, ob diese Schäden/Nachteile durch einfache Fahrlässigkeit oder tadelnswerte Nachlässigkeit seitens des Vertragspartners/der Auftraggeber des Vertragspartners entstehen.

7.2.3. Daher ist es Aufgabe des Vertragspartners, sich vor Beginn der Vertragserfüllung davon zu überzeugen, dass das Material ordnungsgemäß funktioniert, einschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung der eventuell nach den Vorschriften erforderlichen Kontrollen, und die Regelungen von Artikel 7 des Vertrags zu Sicherheit und Gesundheit am Ort der Leistungserbringung so loyal wie möglich zu beachten. 

7.2.4. Dem Vertragspartner ist die Tatsache bewusst, dass er das ihm zur Verfügung gestellte Material mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen hat, ebenso wie die Tatsache, dass seine Verpflichtung zur Einhaltung der Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wesentlicher Vertragsbestandteil ist.

7.2.5. Der Vertragspartner ist sich der Tatsache bewusst, dass den jeweiligen Beteiligten im Rahmen der Vertragserfüllung erhebliche Sach- und Personenschäden entstehen können. Und dass es daher für ihn wichtig ist, in gutem Glauben seinen Pflichten nachzukommen und die Risiken aus seiner Geschäftstätigkeit durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung abzusichern. In diesem Zusammenhang sind dem Vertragspartner Bedeutung und Tragweite der Pflichten aus Artikel 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewusst.

8. Ausschlüsse

8.1. LC behält sich das Recht vor:

  • einen Teilnehmer auszuschließen, der die Maßnahmen zur Sicherheit/zum Gesundheitsschutz nicht einhält und/oder dessen Verhalten den reibungslosen Ablauf der Schulung stören sollte;​  
  • einen Teilnehmer auszuschließen, der die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Schulung nicht erfüllt (z. B.: für einige Schulungen die Notwendigkeit, vorher ein Attest über die gesundheitliche Eignung vorzulegen);
  • einen Teilnehmer auszuschließen, der sich weigert, das ihm zur Verfügung gestellte Material mit der gebotenen Sorgfalt zu verwenden, und der es ablehnt, die ihm gegebenen Hinweise zu beachten; 
  • die Erfüllung eines Auftrags eines Vertragspartners aus einem berechtigten und nicht diskriminierenden Grund abzulehnen (z. B.: Nichtzahlung einer früheren Rechnung).

8.2. Diese nicht erschöpfende Auflistung der Ausschlussgründe kann von LC ACADEMIE im Einzelfall nach eigenem Ermessen ergänzt werden; im Übrigen wird auf die besonderen/ergänzenden Bestimmungen des Vertrags verwiesen.

9. Anmeldegebühren

9.1. Die Anmeldegebühren sind für überbetriebliche Schulungen im jeweiligen Datenblatt der Schulung oder für unternehmensinterne Schulungen im jeweiligen Kostenvoranschlag festgelegt und angegeben. Sie sind in Euro ohne Steuern angegeben und erhöhen sich daher um den geltenden Mehrwertsteuersatz. Bei Unternehmen sind sie ohne anderslautende Mitteilung bei Ablauf der Schulung zu zahlen. Bei Privatpersonen sind die Anmeldegebühren vor dem Beginn der Schulung nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Im Fall einer unternehmensinternen Schulung können Teilrechnungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungen gestellt werden.

9.2. Der Vertragspartner bestätigt die Wirkungen, die mit von LC ACADEMIE ausgestellten Rechnungen/Kostenvoranschlägen/Auftragsformularen verbunden sind, darunter den Grundsatz der akzeptierten Rechnung (sowie den Grundsatz der akzeptierten Korrespondenz), wie er sich aus Artikel 109 des luxemburgischen Handelsgesetzbuches ergibt.

9.3. Das Akzeptieren von Rechnungen/Kostenvoranschlägen/Auftragsformularen, die von LC ACADEMIE ausgestellt werden, kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Eine ausgebliebene Reaktion nach dem Zeitraum, der erforderlich ist, um Rechnungen/Kostenvoranschläge/Auftragsformulare zur Kenntnis zu nehmen und die Angaben sowie die Leistungen, auf die sie sich beziehen, zu kontrollieren, und zwar nach 8 Tagen ab dem Eingang, begründet die Vermutung, dass die Rechnung vom Vertragspartner akzeptiert wurde.

9.4. Ist der Vertragspartner nicht mit der von LC ACADEMIE ausgestellten Rechnung einverstanden, so muss er von sich aus innerhalb von 8 Tagen ab dem Eingang der Rechnung genaue Beanstandungen äußern. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

9.5. Die Erteilung der Schulung/Erbringung der Leistung durch LC ACADEMIE gilt als Annahme des dazugehörigen Kostenvoranschlags durch den Vertragspartner.

9.6. Rechnungen/Kostenvoranschläge/Auftragsformulare gelten als gültig zugesandt an die vom Vertragspartner angegebenen Kontaktpersonen.

9.7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von LC ACADEMIE in den Auftragsformularen/Kostenvoranschlägen/Rechnungen aufgeführten Zahlungsmodalitäten einzuhalten.

9.8. Rechnungen sind in Euro spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum oder innerhalb der in den Rechnungen/Kostenvoranschlägen/Auftragsformularen angegebenen Frist zahlbar.

9.9. Verspätete Zahlungen haben die Fälligkeit von Verspätungszuschlägen zu einem auf geschäftliche Beziehungen/Transaktionen anwendbaren gesetzlichen Satz (der auf geschäftliche Transaktionen anwendbare gesetzliche Zinssatz für verspätete Zahlungen wird zu Beginn des Halbjahres im Amtsblatt Mémorial B veröffentlicht) und eine pauschale Entschädigung von mindestens 150 Euro (einhundertfünfzig Euro) für Beitreibungskosten, die von Rechts wegen geschuldet werden, ohne dass eine Zahlungserinnerung notwendig ist, zur Folge.

9.10. LC ACADEMIE behält sich das Recht vor, für alle Arten von Schulungen eine Anzahlung vom Vertragspartner zu verlangen. Diese Anzahlung kann sich nach dem Ermessen von LC ACADEMIE auch auf den gesamten Preis der Schulung belaufen.

10. Bescheinigung

10.1. Nach jeder Schulung wird für jeden Teilnehmer eine Bescheinigung ausgestellt. Wenn eine Schulung mit einem Test und/oder einer vorgeschriebenen Prüfung abgeschlossen wird, wird eine Bescheinigung nur im Fall des Bestehens ausgestellt.

11. Änderung, Stornierung und Verschreibung

11.1. Änderung auf Initiative des Vertragspartners
11.1.1. Der Vertragspartner bestätigt und akzeptiert es, dass jede Verschiebung, Änderungsanfrage oder Stornierung LC ACADEMIE so schnell wie möglich schriftlich mitgeteilt werden muss

11.1.2. Bedingungen für die Änderung, Stornierung und Verschiebung einer überbetrieblichen Schulung

Bei einer Stornierung (oder Anfrage zur Verschiebung) einer Schulung innerhalb von 10 Werktagen vor deren Beginn werden 50 % des Betrags in Rechnung gestellt; bei weniger als 5 Werktagen werden 100 % des vorgesehenen Betrags in Rechnung gestellt.
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Datum der vom Vertragspartner zugesandten Mitteilung zu laufen.

11.1.3. Bedingungen für die Änderung, Stornierung und Verschiebung einer unternehmensinternen Schulung  

Bei einer Stornierung (oder Anfrage zur Verschiebung) einer Schulung innerhalb von 10 Werktagen vor deren Beginn werden 50 % des Betrags in Rechnung gestellt; bei weniger als 5 Werktagen werden 100 % des vorgesehenen Betrags in Rechnung gestellt. 
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Datum der vom Vertragspartner zugesandten Mitteilung zu laufen.
Begonnene Schulungstage sind vollständig als Entschädigung zu bezahlen, selbst wenn einer der Teilnehmer nur an einem Teil dieses Schulungstags teilgenommen hat oder bei einem eventuell vorgeschriebenen Test durchgefallen ist.

11.1.4. Ersatz eines Teilnehmers

LC ACADEMIE akzeptiert es, dass ein Teilnehmer im Rahmen von überbetrieblichen und unternehmensinternen Schulungen ohne Kosten an die Stelle eines anderen treten kann, vorausgesetzt: 

  • LC ACADEMIE wurde darüber schriftlich spätestens fünf (5) Werktage vor der Schulung informiert; 
  • LC ACADEMIE wurden vorher die Informationen zu dem neuen Teilnehmer übermittelt;​  
  • der neue Teilnehmer entspricht den Anforderungen, die im Schulungsprogramm festgelegt sind. ​

11.2. Änderung auf Initiative von LC ACADEMIE
11.2.1. Für den Fall des Ausfalls des beteiligten Ausbilders verpflichtet sich LC ACADEMIE, sich nach Kräften zu bemühen, um die Fortführung der Schulung fristgerecht sicherzustellen, indem ein Ersatz eingesetzt wird, der über gleichwertige fachliche Kompetenzen und Qualifikationen verfügt.

11.2.2. Falls es LC ACADEMIE nicht gelingt, die Fortsetzung der Schulung sicherzustellen, verpflichtet sich LC ACADEMIE, sich nach Kräften zu bemühen, diese Schulung auf einen möglichst zeitnahen Termin zu verschieben.  

11.2.3. Im Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1148 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches kann LC ACADEMIE gezwungen sein, eine Schulung zu stornieren und/oder zu verschieben, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können. Als höhere Gewalt gelten auch, aber nicht nur Streiks bei den öffentlichen Verkehrsmitteln, ein Streik des Personals von LC ACADEMIE, der Ausfall des beteiligten Ausbilders, seuchenrechtliche und/oder gesetzliche Einschränkungen, Embargos.  

11.2.4. LC ACADEMIE behält sich das Recht vor, den Referenten, den Ort der Schulung, die Termine zu wechseln oder andere Änderungen des Programms vorzunehmen, wobei die Unterrichtsqualität der ursprünglichen Schulung gewahrt bleibt. 

11.2.5. LC ACADEMIE behält sich das Recht vor, insbesondere im Fall einer unzureichenden Teilnehmerzahl eine Schulungseinheit bis zu fünf (5) Kalendertage vor dem Datum der Schulung zu stornieren und/oder zu verschieben, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können. In einem solchen Fall erstattet LC ACADEMIE nur die eventuell vom Vertragspartner bereits beglichenen Anmeldegebühren unter Ausschluss jeglicher anderer Kosten.

12. Haftungdd

12.1. LC ACADEMIE unterliegt einer Sorgfaltspflicht und kann insbesondere nicht für Unterlassungen, Unrichtigkeiten oder gutgläubige Fehler oder für die Folgen, die diese für die Teilnehmer oder aufgrund der Teilnehmer haben könnten, haftbar gemacht werden. LC ACADEMIE kann nicht für Handlungen der Teilnehmer bei der Anwendung der im Laufe der Schulung erworbenen Kenntnisse haftbar gemacht werden. Ihre Haftung ist auf die Entschädigung von direkten, vom Vertragspartner bewiesenen Schäden beschränkt und ist in jedem Fall auf den vom Vertragspartner für die erbrachte Leistung bezahlten Betrag beschränkt. Auf alle Fälle ist eine Haftung von LC ACADEMIE im Fall höherer Gewalt ausgeschlossen.  

12.2. Während der gesamten Dauer der Schulung unterliegen die Teilnehmer weiterhin der Haftpflicht des Vertragspartners.

12.3. LC ACADEMIE versichert, dass die überbetrieblichen Schulungen, die in ihrem Schulungskatalog angeboten werden, der angegebenen Beschreibung entsprechen. LC ACADEMIE verpflichtet sich, sich im Rahmen einer unternehmensinternen Schulung nach Kräften zu bemühen, um ein Schulungsprogramm anzubieten, das dem spezifischen vom Vertragspartner geäußerten Bedarf möglichst nahe kommt.  

12.4. Es ist Sache des Vertragspartners, eine etwaige Nichtkonformität zu beweisen.

12.5. Der Vertragspartner ist in seiner Eigenschaft als professioneller Kunde allein für die Auftragsanfrage und die Wahl der von LC ACADEMIE erbrachten Schulung verantwortlich. Für offensichtliche Irrtümer des Vertragspartners bei den Eigenschaften der Schulung und/oder den Verkaufsbedingungen kann LC ACADEMIE nicht haftbar gemacht werden.  

12.6. LC ACADEMIE kann nur bei nachweislichem Verschulden oder Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden und die Haftung ist auf direkte, dem Vertragspartner entstandene Schäden beschränkt, unter Ausschluss jeglicher indirekter Schäden irgendeiner Art wie insbesondere entgangener Geschäftsgelegenheiten, entgangener Gewinne, Betriebsverluste, Geschäftsschäden oder Verlust von Daten und/oder Dateien.  

12.7. Grundsätzlich darf in dem Fall, dass eine Haftung von LC ACADEMIE greifen sollte, der Gesamtbetrag, den LC ACADEMIE zu übernehmen hat, nicht den Gesamtbetrag des vom Vertragspartner für die betreffende Schulung bezahlten Preises übersteigen.  

12.8. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ergänzend den spezifischen Bestimmungen des Vertrags im Bereich der jeweiligen Haftung des Vertragspartners und von LC ACADEMIE unterworfen.

13. Personenbezogene Daten

13.1. Im Rahmen der Durchführung der Schulungen erhebt LC ACADEMIE personenbezogene Daten. Diese Daten dürfen nur für die Zwecke der Schulungen mit Dritten geteilt werden (Vertragspartner, Ausbilder, Behörden usw.).  

13.2. Außerdem haben die betroffenen Personen bezüglich der sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch und können die Einwilligung zu der Verarbeitung jederzeit widerrufen. Die betroffenen Personen können ihre Rechte unmittelbar bei LC ACADEMIE oder einem etwaigen Vertragspartner oder Unterauftragnehmer geltend machen, der sich verpflichtet, ihnen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nachzukommen und LC ACADEMIE darüber zu informieren.  

13.3. Gemäß der grundlegenden Anforderung der Sicherheit von personenbezogenen Daten verpflichtet sich LC ACADEMIE, im Rahmen der Durchführung ihrer Schulungen alle zweckmäßigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu wahren und insbesondere zu verhindern, dass sie entstellt oder beschädigt werden, verloren gehen, missbraucht, verfälscht, offengelegt, weitergegeben und/oder an unbefugte Personen übermittelt werden.

14. Geistiges Eigentum

14.1. Wenn die Schulung es erfordert, erhält der Teilnehmer nur für seinen eigenen Gebrauch schriftliche Lehrmittel und eine auf ihren Inhalt zugeschnittene Dokumentation. Die Urheberrechte an diesen Schriftstücken sind das ausschließliche Eigentum entweder von LC ACADEMIE oder des Ausbilders. Die Lehrmittel dürfen daher ohne ausdrückliche Zustimmung von LC ACADEMIE oder gegebenenfalls des Ausbilders nicht ganz oder teilweise vervielfältigt oder verbreitet oder verwendet werden.

14.2. LC ACADEMIE händigt dem Teilnehmer an der Schulung möglicherweise eine Dokumentation in Papier- und/oder digitaler Form aus, die das Wesentliche der absolvierten Schulung zusammenfasst. Diese Dokumentation kann ihm per E-Mail an die vom Vertragspartner angegebene Adresse und/oder bei der Schulung und/oder in einem dafür bestimmten Online-Bereich übergeben werden. 

14.3. Diese Dokumentation darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von LC ACADEMIE nicht in irgendeiner Weise, auch nicht teilweise, vervielfältigt, wiedergegeben, verliehen, ausgetauscht oder abgetreten werden oder ihre Daten ganz oder teilweise extrahiert und/oder in ein anderes Medium übertragen werden, abgeändert, angepasst, umgestaltet oder umgewandelt werden.  

14.4. Dem Teilnehmer wird nur ein persönliches Nutzungsrecht eingeräumt, unter Ausschluss jeder Übertragung eines Eigentumsrechts irgendeiner Art. Diesbezüglich haben es der Teilnehmer an der Schulung und allgemein der Vertragspartner zu unterlassen, die zur Verfügung gestellte Dokumentation insbesondere zu gewerblichen Zwecken direkt und/oder indirekt zu verwerten.  

14.5. Für die E-Learning-Schulungsmodule gilt ein nicht ausschließliches persönliches Nutzungsrecht im Rahmen der Nutzungsdauer des vom Vertragspartner abgeschlossenen Abos. Dieses Nutzungsrecht gilt für eine beschränkte Dauer ab dem Datum der Zusendung der individuellen und persönlichen Kennung, die von LC ACADEMIE dem Teilnehmer an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt wird.

15. Erfüllung in Gutem Glauben

15.1. Die Parteien verpflichten sich generell, alle Mittel einzusetzen, um diesen Vertrag nach Maßgabe von Artikel 1134 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches in gutem Glauben zu erfüllen.

16. Klauseln zum automatischen Erlöschen des Vertags/höhere Gewalt

16.1. Die Parteien werden bei höherer Gewalt jeweils von ihren Pflichten aus dem Vertrag entbunden, falls und so lange wie die Vertragserfüllung hierdurch verhindert wird. Will eine Partei höhere Gewalt geltend machen, so hat sie der jeweils anderen unverzüglich den Eintritt und das Ende der jeweiligen Umstände mitzuteilen. Diese Klausel ist dann anwendbar, wenn folgende Umstände eintreten, die als höhere Gewalt gelten: Generalstreiks im Unternehmen und außerhalb, Feuer, Mobilmachung, Beschlagnahme, Embargo, Aufstand, Beschränkung des Energieverbrauchs, Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Pandemie sowie generell alle Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben und die eine von ihnen an der Erfüllung ihrer Pflichten hindern. Dauern die Umstände, die als höhere Gewalt gelten, bzw. die vorstehend genannten Ereignisse länger als 3 Monate, ist jede der Parteien zur schriftlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass sie im Nachhinein dafür haftbar gemacht werden kann.  

16.2. LC ACADEMIE behält sich das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages vor, wenn der Vertragspartner zahlungsunfähig ist, ein Gericht gegen ihn den Konkurs verhängt hat, er sich in Liquidation befindet, gegen ihn ein kartellrechtliches Verfahren und alle sonstigen Verfahren in der Art eines Konkursverfahrens anhängig ist bzw. sind oder wenn der Vertragspartner in illegale Geschäfte verwickelt ist, die in Luxemburg und im Ausland unter Strafe stehen.

16.3. LC ACADEMIE behält sich das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages vor, wenn der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. In einem solchen Fall hat der Vertragspartner etwaige Vertragsstrafen oder Entschädigungen zu zahlen.

17. Versicherung

17.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Risiken und Haftungsfragen, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben können, durch eine geeignete Versicherung abzusichern. Der Vertragspartner ist ganz alleine dafür verantwortlich, eine Versicherung abzuschließen, die i) die spezifischen Risiken seiner Geschäftstätigkeit und ii) die spezifischen Risiken seiner Geschäftstätigkeit im Rahmen der Vertragserfüllung abdeckt. Außerdem liegt es in der Verantwortung des Vertragspartners, dafür Sorge zu tragen, dass die Deckungssumme ausreichend zur Absicherung der vorstehend genannten Risiken ist. Diese Versicherung muss mindestens eine Berufshaftpflicht umfassen. 

17.2. LC ACADEMIE behält sich das Recht vor, bei Bedarf eine Kopie der Versicherungsbescheinigung zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bescheinigung umgehend vorzulegen. 

17.3. LC ACADEMIE behält sich das Recht vor, die Erfüllung des Vertrags abzulehnen, wenn LC ACADEMIE zu der Auffassung gelangt, dass der Vertragspartner bezüglich seiner Risiken nicht ausreichend abgesichert ist.

18. Allgemeine Bestimmungen

18.1. Les Conditions Générales sont consultables en ligne et peuvent être modifiées à tout moment à la discrétion de LC ACADEMIE sans autre formalité que leur mise en ligne, seule la dernière version sera applicable. 18.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können online abgerufen werden und können nach Ermessen von LC ACADEMIE jederzeit geändert werden. Dafür ist keine weitere Formalität als ihre Onlinestellung notwendig; nur die neueste Fassung ist anwendbar.

18.2. Sollte irgendeine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt werden, so gilt sie als nicht geschrieben, zieht aber nicht die Nichtigkeit der Schulung nach sich.  

18.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Informationen, Dokumente, Daten oder Konzepte, von denen er im Rahmen der Schulung Kenntnis erlangen könnte, als strikt vertraulich anzusehen und unterlässt deren Verbreitung.  

18.4. LC ACADEMIE ist berechtigt, die Erbringung der Leistungen, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, ganz oder teilweise unterzuvergeben.  

18.5. Wird die Anwendung einer der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingefordert oder ihrer Nichterfüllung dauerhaft oder zeitweilig zugestimmt, so kann dies nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden.  

18.6. LC ACADEMIE ist berechtigt, die Firmenbezeichnung, den Handelsnamen und/oder die Marken des Vertragspartners und gegebenenfalls der Gruppe, der er angehört, als geschäftliche Referenz in jedem Medium oder bei jeder Gelegenheit zu Marketing- und/oder Werbezwecken ohne vorherige Genehmigung des Vertragspartners zu verwenden.

18.7. Der Vertragspartner erklärt, dass er bei Vertragsunterzeichnung i) keine Kenntnis davon hat, dass in Luxemburg/im Ausland ein Rechtsstreit anhängig ist/sein wird oder die Gefahr eines solchen besteht, wodurch sein Ruf Schaden nehmen könnte, ii) nicht Gegenstand eines Firmenzusammenbruchs oder eines Konkursverfahrens ist, iii) dass er nicht inhaftiert ist oder eventuell Anklage gegen ihn erhoben wird, iv) dass er nicht an Zivil- oder Strafverfahren beteiligt war, durch die sein Ruf und damit indirekt auch der Ruf LC ACADEMIE Schaden erleiden könnte. 

18.8. Die Parteien üben ihre Geschäftstätigkeiten im Rahmen der Erfüllung dieser Bedingungen gegenwärtig und in Zukunft unabhängig aus. Diese können nicht so ausgelegt werden, dass sie zwischen ihnen zu einem Unterordnungsverhältnis oder zu einer de-facto-Gesellschaft führen. 

18.9. Der Vertrag wird intuitu personae geschlossen, d. h. in Würdigung der Person des Vertragspartners, und er kann grundsätzlich nicht an einen Dritten übertragen oder abgetreten werden. 

18.10. Der Vertragspartner kann keine Klage, gleich welcher Art und auf welcher Grundlage, mehr als ein Jahr nach dem Eintreten ihres auslösenden Ereignisses erheben. 

18.11. Der Vertragspartner bestätigt, dass er die Tragweite der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht und sie alle vorbehaltlos akzeptiert.

19. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

19.1. Der Vertrag unterliegt den großherzoglichen Gesetzen und Verordnungen. Streitfälle, die sich auf seine Erfüllung oder seine Auslegung beziehen, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte von Esch/Alzette. Falls eine materielle Zuständigkeit der Gerichte von Esch/Alzette nicht vorliegt, werden Streitfälle den Gerichten von Luxemburg-Stadt unterbreitet. Diese Gerichtsstandsklausel gilt auch im Fall von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der Streitverkündung oder bei mehreren Beklagten, selbst wenn die Streitsache grenzüberschreitend ist, somit selbst dann, wenn der Vertragspartner seinen Gesellschaftssitz außerhalb des Großherzogtums Luxemburg hat. 

19.2. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich darauf, Einreden der örtlichen Unzuständigkeit zwischen den Gerichten von Esch/Alzette und Luxemburg-Stadt, zwischen luxemburgischen und ausländischen Gerichten zu erheben. Der Vertragspartner bestätigt, die Tragweite der vorliegenden Klausel zu verstehen.