Am Ende der Schulung hat der Absolvent folgendes gelernt:
- Sichere Wahrnehmung der Funktion des Fahrers von Brücken- und Portalkränen (Flursteuerung)
- Fahren von Brücken- und Portalkränen (Flursteuerung)
- Risiken beim Fahren und rechtliche Pflichten
Teilnehmerkreis:
Künftige Brücken- und Portalkranführer (Flursteuerung)
Der Inhalt der Schulung entspricht der Empfehlung Nr. 2 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen, www.aaa.lu).
Theoretischer Teil
- Rechtliche Vorschriften
- Technik und Merkmale der Arbeitsmaschinen
- Funktionsweise der Bedienelemente und Sicherheitsvorrichtungen
- Aufnahme der Arbeit und Ende der Arbeit
- Verkehrsregeln und Regeln für die Fahrt
- Die wichtigsten Gefahren bei der Verwendung einer Arbeitsmaschine
- Tragfähigkeitsschild
- Etikettierung gefährlicher Produkte und Handling
- Anschlagtechniken und Hebemittelzubehör
- Theoretischer Test
Praktischer Teil
- Einnahme des Führerstands
- Anpassung der Arbeitsmaschine
- Kennenlernen des Führerstands
- Abfangen von Pendelbewegungen
- Anschlag von Lasten und Hebemittelzubehör
- Betrieb und Handhabung am Boden
- Verlassen des Führerstands
- Praktischer Test
Die Schulung ist anerkannt von der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen) und wird von ihr teilweise erstattet.
Zur Teilnahme am praktischen Teil berechtigt ist nur, wer den theoretischen Test bestanden hat.
An dieser Schulung dürfen entsprechend geltendem luxemburgischen Arbeitsrecht, nur Arbeitnehmer teilnehmen, die von der Arbeitsmedizin für tauglich befunden wurden. Der Arbeitgeber, sein Vertreter oder der Teilnehmer selbst übernehmen die alleinige Verantwortung für das Vorhandensein einer arbeitsmedizinischen Untersuchung mit Tauglichkeitsbefund.
Vor Beginn der Schulung müssen wir unbedingt folgende Unterlagen erhalten:
- den letzten Kontrollbericht einer zugelassenen Stelle für Ihre Arbeitsmaschine, wenn die Schulung in Ihrem Betrieb stattfindet (Bericht ohne Mängel)