Die Pflichten der nachgeschalteten Anwender nach REACH

Die Pflichten der nachgeschalteten Anwender nach REACH

  • Sprache(n): EN FR DE
  • Dauer: 3 Stunde(n)
  • Schulungseinrichtung : LUXCONTROL
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Ziele

Ihre Pflichten je nach Ihrer Rolle in der Handelskette

Die Informationen, die Sie an Ihre Lieferanten bzw. an Ihre Kunden weitergeben müssen

REACH verstehen und die Auswirkungen dieser Verordnung auf Ihr Unternehmen einschätzen

 

Teilnehmerkreis:

  • Personen, die mit der Anpassung an die Anforderungen der REACH-Verordnung beauftragt sind.
  • Qualitäts-, Sicherheits-, Umweltverantwortliche

Inhalt

  • Die allgemeinen Grundprinzipien von REACH (Etappen, Fristen usw.)
  • Festlegung der jeweiligen Rollen: Importeur, Hersteller, nachgeschaltete Anwender, Formulierer, Fabrikanten von Artikeln, Kunden, Lieferanten
  • Die Ihnen zukommenden Verpflichtungen: Analyse der Substanzen (Sind sie genehmigungspflichtig oder unterliegen sie Beschränkungen?) Erkennung Ihrer Anwendungszwecke und Überprüfung, ob sie von der Registrierung gedeckt sind, Datenaustausch usw.
  • Die Kommunikation mit Ihren Lieferanten/Ihren Kunden: weiterzugebende Informationen, einzuholende Informationen; sind Sie von der Risikobewertung betroffen?
  • Die neuen Sicherheitsdatenblätter

Pädagogik

Theoretische Ausführungen, Präsentationen mit Abbildungen, praktische Anwendungen, Erfahrungsaustausch

Anforderungen

Keine besonderen Voraussetzungen

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Termine und Reserverierungen

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