Sicheres Fahren von Arbeitsmaschinen - Bagger, Lader oder Mehrzweckmaschinen - Grundmodul

Sicheres Fahren von Arbeitsmaschinen - Bagger, Lader oder Mehrzweckmaschinen - Grundmodul

  • Sprache(n): FR DE
  • Dauer: 2 Tag(e)
  • Schulungseinrichtung : LEON KREMER S.à r.l.
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Ziele

Am Ende der Schulung hat der Absolvent folgendes gelernt:

  • Sichere Wahrnehmung der Funktion des Fahrers von Baggern, Ladern oder Mehrzweckmaschinen
  • Fahren von Baggern, Ladern oder Mehrzweckmaschinen
  • Risiken beim Fahren und rechtliche Pflichten

 

Teilnehmerkreis:

  • Künftige Fahrer von Baggern, Ladern oder Mehrzweckmaschinen

Inhalt

Der Inhalt der Schulung entspricht der Empfehlung Nr. 2 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen, www.aaa.lu).

 

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Vorschriften
  • Technik und Merkmale der Arbeitsmaschinen
  • Funktionsweise der Bedienelemente und Sicherheitsvorrichtungen
  • Aufnahme der Arbeit und Ende der Arbeit
  • Verkehrsregeln und Regeln für die Fahrt
  • Die wichtigsten Gefahren bei der Verwendung einer Arbeitsmaschine
  • Tragfähigkeitsschild
  • Etikettierung gefährlicher Produkte und Handling
  • Signale und Beschilderung
  • Anschlagtechniken und Hebemittelzubehör
  • Theoretischer Test

 

Praktischer Teil

  • Einnahme des Führerstands
  • Anpassung der Arbeitsmaschine
  • Kennenlernen des Führerstands
  • Fahren und Handhabung
  • Verlassen des Führerstands
  • Anschlag von Lasten und Hebemittelzubehör
  • Praktischer Test

Pädagogik

Präsentationen mit Abbildungen, Diskussionen, praktische Übungen

Anforderungen

Die Teilnahme an der Schulung setzt die Absolvierung einer vorherigen qualifizierenden Schulung oder den Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Bezug auf das Führen dieser Art von Arbeitsmaschinen voraus.

Die Schulung ist anerkannt von der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen) und wird von ihr teilweise erstattet.

Zur Teilnahme am praktischen Teil berechtigt ist nur, wer den theoretischen Test bestanden hat.

An dieser Schulung dürfen entsprechend geltendem luxemburgischen Arbeitsrecht, nur Arbeitnehmer teilnehmen, die von der Arbeitsmedizin für tauglich befunden wurden. Der Arbeitgeber, sein Vertreter oder der Teilnehmer selbst übernehmen die alleinige Verantwortung für das Vorhandensein einer arbeitsmedizinischen Untersuchung mit Tauglichkeitsbefund.

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Anonym - Kohl Constructions

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Anonym - Cimalux

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Markus Becker - Kohl Constructions

Super Training, hat Spass gemacht!

Anonym - Kohl Constructions

Denis Pauli - Kohl Constructions

Hat Spass gemacht.

Heinrich ewen - Kohl Constructions

Hat Spass gemacht!

Laurent Ceccarelli - Guardian

Formateur qui connait et maitrise son sujet avec professionnalisme et grand expérience

Christophe Gossart - Guardian

Très bon formateur, avec pleins d'anecdotes pour mettre en images ses propos. Très bonne connaissance de l'engin

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