DER RECHTLICHE RAHMEN
- Buch III des Arbeitsgesetzbuchs "Schutz, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer"
- Großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2006 über Sicherheitsbeauftragte
- Buch IV des Arbeitsgesetzbuchs "Personalvertretung"
Gesetzliche Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Pflichten des Arbeitgebers
- Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Sicherheitsdelegierten
Folgen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften
- Strafrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
Konkrete Fälle aus der Rechtsprechung
Fragen/ Antworten