Interner Auditor für ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015
Diese Schulung ist derzeit nicht in deutscher Sprache verfügbar
- Referenz:
- NOR003
- Dauer:
- 3 Tag(e)
- Sprachen :
- FR
- DE
-
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Die neuen Anforderungen der ISO 9001:2015 und die Unterschiede gegenüber ISO 9001:2008. kennenlernen
Die neuen Anforderungen der ISO 14001:2015 und die Unterschiede gegenüber ISO 14001:2004. kennenlernen
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Ziel dieser Schulung, die sich auch an Nichtjuristen wendet, ist die Beantwortung der Frage, wie man sich rechtmäßig gegenüber einem Arbeitnehmer verhalten kann, der während der Arbeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Diese Schulung ist als Fortbildung für die genannten Arbeitnehmer anerkannt (Ministerialerlass vom 23.03.18).
Die Gefahren der Elektrizität kennen und in der Lage sein, elektrische Risiken zu erkennen und zu analysieren. Die Bestimmungen und Verfahren zur Verhütung von elektrischen Gefahren kennen und umsetzen.
Die Gefahren der Elektrizität kennen und in der Lage sein, elektrische Risiken zu erkennen und zu analysieren. Die Bestimmungen und Verfahren zur Verhütung von elektrischen Gefahren kennen und umsetzen.
Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Elektrizität und Risiken des elektrischen Stroms für Mitarbeiter, die keine Elektriker sind und die keine elektrotechnischen Arbeiten durchführen.
Die elektrotechnische Befähigung ist spätestens nach 5 Jahren zu aktualisieren. Gründe für eine Auffrischung können u. a. sein: • Versetzung mit Wechsel des Vorgesetzten • Veränderung des Aufgabenbereiches • Längere Arbeitsunterbrechung • Gesundheitliche Einschränkung • Tiefgreifende Änderung von Anlagen • Änderung der Arbeitsverfahren • Nachweisliche Missachtung der Sicherheitsregeln oder mangelnde Eignung
Die Empfehlung Nr. 14 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen) sieht eine Auffrischung jedes Mal, wenn dies notwendig erscheint, spätestens jedoch nach 5 Jahren.
Die Schulung zur Erlangung der Bescheinigung für Asbest-Fachkompetenzen "Certificat de compétence Amiante" nach Artikel 11bis § 1 der großherzoglichen Verordnung vom 04/07/2007 zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 15/07/1988 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Risiken in Verbindung mit Asbestbelastungen am Arbeitsplatz ermöglicht die Erlangung dieser Bescheinigung, die von den zuständigen luxemburgischen Behörden anerkannt wird und für Arbeiten im Asbestbereich obligatorisch ist.
Schulung zum Erwerb eines « Certificat de compétence Asbest » gemäß Art. 11bis. Ziffer 1 der Großherzoglichen Verordnung vom 4. Juli 2007 – Äquivalenzschulung Großherzogtum Luxemburg - Auffrischung