Der Inhalt der Schulung entspricht der Empfehlung Nr. 2 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen, www.aaa.lu).
Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie einem (theoretischen und praktischen) Test.
Nach dem Absolvieren der Grundschulung müssen die Fahrer von Brücken- und Portalkränen (Flursteuerung) alle 5 Jahre eine Auffrischungsschulung besuchen.
Teilnehmerkreis:
Fahrer von Brücken- und Portalkränen (Flursteuerung)
Der Inhalt der Schulung entspricht der Empfehlung Nr. 2 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen, www.aaa.lu).
Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie einem (theoretischen und praktischen) Test.
Präsentationen mit Abbildungen, Diskussionen, praktische Übungen
Die Schulung ist von der AAA anerkannt.
Zur Teilnahme am praktischen Teil berechtigt ist nur, wer den theoretischen Test bestanden hat.
An dieser Schulung dürfen entsprechend geltendem luxemburgischen Arbeitsrecht, nur Arbeitnehmer teilnehmen, die von der Arbeitsmedizin für tauglich befunden wurden. Der Arbeitgeber, sein Vertreter oder der Teilnehmer selbst übernehmen die alleinige Verantwortung für das Vorhandensein einer arbeitsmedizinischen Untersuchung mit Tauglichkeitsbefund.
Vor Beginn der Schulung müssen wir unbedingt folgende Unterlagen erhalten:
- den Nachweis, dass eine Schulung für diese Arbeitsmaschine absolviert wurde
- den letzten Kontrollbericht einer zugelassenen Stelle für Ihre Arbeitsmaschine, wenn die Schulung in Ihrem Betrieb stattfindet (Bericht ohne Mängel)