Der Inhalt der Schulung entspricht der Empfehlung Nr. 2 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen, www.aaa.lu).
Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie einem (theoretischen und praktischen) Test.
Nach dem Absolvieren der Grundschulung müssen die Fahrer von Hubstaplern mit anhebbarem Führerstand alle 5 Jahre eine Auffrischungsschulung besuchen.
Teilnehmerkreis:
Fahrer von Hubstaplern mit anhebbarem Führerstand
Der Inhalt der Schulung entspricht der Empfehlung Nr. 2 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen, www.aaa.lu).
Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie einem (theoretischen und praktischen) Test.
Präsentationen mit Abbildungen, Diskussionen, praktische Übungen
Die Schulung ist anerkannt von der AAA.
Sie deckt außerdem die Auffrischungsschulung für elektrische Hubwagen mit mitfahrendem Fahrer und für fahrerlose Hubwagen mit ab.
Zur Teilnahme am praktischen Teil berechtigt ist nur, wer den theoretischen Test bestanden hat.
An dieser Schulung dürfen entsprechend geltendem luxemburgischen Arbeitsrecht, nur Arbeitnehmer teilnehmen, die von der Arbeitsmedizin für tauglich befunden wurden. Der Arbeitgeber, sein Vertreter oder der Teilnehmer selbst übernehmen die alleinige Verantwortung für das Vorhandensein einer arbeitsmedizinischen Untersuchung mit Tauglichkeitsbefund.
Vor Beginn der Schulung müssen wir unbedingt folgende Unterlagen erhalten:
- Nachweis einer bereits vorher für diese Arbeitsmaschine absolvierten Schulung, einschließlich einer Schulung von 8 Stunden über Arbeiten in der Höhe/Tragen eines Auffanggurts
- den letzten Kontrollbericht einer zugelassenen Stelle für Ihre Arbeitsmaschine, wenn die Schulung in Ihrem Betrieb stattfindet (Bericht ohne Mängel)